Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ändert sich
Zum 22.November wird es eine überarbeitete GOT geben. Sie wurde von Bundestag/Bundesrat in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl an Interessenverbänden wie dem Deutschen Tierschutzbund, Verbraucherzentralen und Vertretern verschiedener Bauernverbände über einen längeren Zeitraum anhand einer wissenschaftlichen Studie entwickelt
Warum die Anpassung?
Die aktuell gültige GOT stammt aus dem Jahr 1999 und wurde in den letzten 23 Jahren nur minimal angepasst. Da sich die heutige Tiermedizin durch sowohl technischer Ausstattung als auch Weiterbildung ihrer Mitarbeiter deutlich von der damaligen unterscheidet ist es nur möglich, mit einer Anpassung der Gebühren dieses Niveau zu halten. Unser Ziel ist es, Ihrem Tier die bestmögliche medizinische Behandlung zukommen zu lassen.
Sollte Ihnen der Preis, als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht.
Eine Unterschreitung der Gebührenordnung ist nicht zulässig. Daher sind auch wir gehalten, die Preise in unserer Praxis dementsprechend anzupassen. Weitere Infos zur neuen Gebührenordnung finden Sie auf der Website der Bundestierärztekammer e.V.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Tierkrankenversicherung!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Ihr Praxisteam